Immobilienrecht
Immobilientransaktionen
Immobilientransaktionen bilden unser absolutes Kerngeschäft. Wir begleiten unsere Mandanten bei allen Stadien der Veräußerung und des Erwerbs von Immobilien. Ob Einzelimmobilie oder Portfolio, Bestandsobjekt oder Projektentwicklung, Asset Deal oder Share Deal, wir beraten umfassend. Wir führen die Due Diligence-Prüfungen durch, entwerfen und verhandeln die Vertragswerke und begleiten die Finanzierung sowie die Abwicklung der Transaktion.
Dabei stellen wir sicher, dass auch sehr komplexe und arbeitsintensive Transaktionen schnell, kosteneffizient und erfolgreich durchgeführt werden.
Unsere anwaltlichen Beratungsleistungen erstrecken sich u.a. auf:
- Gestaltung und Verhandlung von Non-Disclosure Agreements und Letters of Intent (Heads of Terms)
- Durchführung der rechtlichen Due Diligence-Prüfung
- Gesellschaftsrechtliche Gestaltung
- Gestaltung und Verhandlung von Grundstücks- oder Anteilskaufverträgen
- Gestaltung und Verhandlung von Bauträgerverträgen
- Gestaltung und Verhandlung von Erbbaurechtsverträgen
- Gestaltung von Mietgarantie- und Generalmietverträgen
Immobilienfinanzierung
Die zielorientierte rechtliche Beratung und Betreuung der Immobilienfinanzierung ist regelmäßig ein wesentlicher Erfolgsgarant von Immobilientransaktionen. Wir beraten Darlehensnehmer umfassend im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen und -refinanzierungen und stellen sicher, dass die rechtlichen Aspekte der Finanzierung bereits während der Due Diligence und der Verhandlung des Objektankaufes beachtet werden.
Projektentwicklung
Wir sind sehr erfahren in allen Angelegenheiten im Bereich der Projektentwicklung. Wir beraten lokale und auch internationale Entwickler in einem breiten Spektrum bezüglich des jeweiligen Projekts. Von der Planungsphase bis zum Erwerb, von der Konstruktion bis zur Realisation des Objektes, begleiten Sie unsere Experten den ganzen Prozess entlang. Wir bieten:
- zielgerichtete Beratung bis hin zum Erwerb des Objektes
- Gründung von Zweckgesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen
- Erstellung von Entwürfen und Führung von Verhandlungen mit Planern, Projektmanagern, Architekten, Generalübernehmern/-unternehmern und Subunternehmern
- Beratung hinsichtlich der Projektfinanzierung
- Einteilung von Gebäuden in Wohneinheiten
- historische Bauten, Konstruktionsplanung, baurechtliche Angelegenheiten
- Einholen von Planungs- und Baugenehmigungen
- Unterstützung beim Verkauf- oder Vermietung
Asset Management
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen und Belangen des Legal Asset Managements und unabhängig von der Größe der Immobilie oder des Portfolios. Ziel des Asset Managements ist es, das Vermögen des Mandanten durch Werterhaltung und -steigerung der Immobilie bzw. des Portfolios, oder durch die Minimierung von Risiken zu optimieren.
Das Asset Management verfolgt das Ziel, die Immobilie aus Sicht potentieller Käuferbanken in einen Zustand zu versetzen, der für eine Finanzierung des Kaufpreises akzeptabel ist. Hier setzt das Legal Asset Management an, indem es dem klassischen Asset Management die notwendigen rechtlichen Freiräume verschafft, um die Wertsteigerungsmöglichkeiten der Immobilie möglichst weit und rechtlich belastbar auszuschöpfen.
Dies kann zum einen durch Erhöhung der Jahresnettokaltmiete geschehen, sei es im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Erhöhungsmöglichkeiten, durch die Einführung einer Staffel- oder Indexmiete oder durch sog. Spannungsklauseln.
Über die Erhöhung der Miete hinaus bestehen noch weitere Möglichkeiten zur Werterhaltung und -optimierung. So lässt sich die Betriebskosteneffizienz der Immobilie durch die Umstellung der Flächenmaße verbessern. Außerdem lässt sich die Immobilie im Wege der baulichen Attraktivitätssteigerung aufwerten, indem an- oder umgebaut wird.
Zu den häufigsten und brisantesten Risiken der Werthaltigkeit der Immobilie gehören Schriftformmängel des Mietvertrags. Für die finanzierenden Banken ist der nachhaltige Bestand des Mietvertrags wichtig. So sind mit Langfristbindung abgeschlossene Mietverträge aufgrund eines Schriftmangels frei kündbar, was erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen zur Folge hat. Diese Mängel lassen sich z.B. durch Nachträge heilen.