DSC Legal – Notarielle Registerbescheinigungen
Vertretungsbescheinigungen für Gesellschaften
Im Beurkundungsverfahren prüfen wir, wer eine Gesellschaft vertritt und ob diese Personen vertretungsberechtigt sind. Ergibt sich die Vertretungsbefugnis aus dem Handelsregister oder einem ähnlichen Register (z.B. Genossenschafts- oder Vereinsregister), erstellen wir eine notarielle Bescheinigung darüber. Diese wird in der Regel direkt in die Urkunde oder den Beglaubigungsvermerk aufgenommen.
Inhalt von Registerbescheinigungen:
Neben Vertretungsbescheinigungen können wir notarielle Bescheinigungen über folgende gesellschaftsrechtliche Tatsachen erteilen:
- Bestehen oder Sitz einer juristischen Person (GmbH, AG) oder Handelsgesellschaft (KG, oHG)
- Firmenänderungen
- Umwandlungen von Gesellschaften
- Sonstige rechtserhebliche Umstände, wie frühere Firmenbezeichnungen oder das Erlöschen einer Firma im Zuge einer Verschmelzung
Voraussetzung für die Erteilung:
Die zu bescheinigenden Tatsachen müssen sich aus einer Eintragung im Handelsregister oder einem ähnlichen Register ergeben. Der Notar verschafft sich vorab Gewissheit über die entsprechenden Eintragungen.
Kontaktieren Sie uns für die Erteilung von notariellen Registerbescheinigungen in Berlin-Mitte!
