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Investmentrecht

Im Bereich des Investmentrechts erbringen wir eine umfassende rechtliche Beratung bei der Konzeption, Errichtung, Verwaltung und dem Vertrieb von inländischen geschlossenen Immobilienfonds (zumeist in Form von sog. Spezial-AIF, deren Anteile ausschließlich von professionellen und semiprofessionellen Anlegern erworben werden dürfen) nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).

Zu nennen sind hier beispielhaft:

  • Rechtliche Beratung hinsichtlich Konzeption, Errichtung und Dokumentation (z.B. Gesellschaftsverträge, Satzungen, Treuhandverträge, Beitrittsunterlagen, Bestellungsvertrag mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft etc.) von inländischen geschlossenen Immobilienfonds
  • Erstellung der Anlagebedingungen und der wesentlichen Anlegerinformationen
  • Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Verwahrstelle (Entwurf bzw. Prüfung des Verwahrstellenvertrages)
  • Prüfung der Erlaubnisbedürftigkeit des Geschäftsbetriebes der Kapitalverwaltungsgesellschaft
  • Vertretung der Kapitalverwaltungsgesellschaft gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Erlaubnisverfahren bzw. Registrierungsverfahren und im Vertriebsanzeigeverfahren
  • laufende aufsichtsrechtliche Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften

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