Investmentrecht
Im Bereich des Investmentrechts erbringen wir eine umfassende rechtliche Beratung bei der Konzeption, Errichtung, Verwaltung und dem Vertrieb von inländischen geschlossenen Immobilienfonds (zumeist in Form von sog. Spezial-AIF, deren Anteile ausschließlich von professionellen und semiprofessionellen Anlegern erworben werden dürfen) nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB).
Zu nennen sind hier beispielhaft:
- Rechtliche Beratung hinsichtlich Konzeption, Errichtung und Dokumentation (z.B. Gesellschaftsverträge, Satzungen, Treuhandverträge, Beitrittsunterlagen, Bestellungsvertrag mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft etc.) von inländischen geschlossenen Immobilienfonds
- Erstellung der Anlagebedingungen und der wesentlichen Anlegerinformationen
- Rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Beauftragung einer Verwahrstelle (Entwurf bzw. Prüfung des Verwahrstellenvertrages)
- Prüfung der Erlaubnisbedürftigkeit des Geschäftsbetriebes der Kapitalverwaltungsgesellschaft
- Vertretung der Kapitalverwaltungsgesellschaft gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Erlaubnisverfahren bzw. Registrierungsverfahren und im Vertriebsanzeigeverfahren
- laufende aufsichtsrechtliche Beratung von Kapitalverwaltungsgesellschaften