Erstellung von Vertragsentwürfen und Vollmachten
Die Erstellung von Vertragsentwürfen gehört einheitlich bereits zur Beurkundungstätigkeit von Notaren, wenn diese der Vorbereitung einer Beurkundung oder Beglaubigung dient.
Im Rahmen der sonstigen Betreuung auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege erstellen unsere Notare darüber hinaus auch Verträge, welche zu ihrer Wirksamkeit oder Vollzugsfähigkeit keiner Beurkundung oder Beglaubigung bedürfen, also privatschriftlich geschlossen werden können. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Verträge:
- Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften (GbR, oHG, KG)
- Verträge über Kauf/Verkauf und Erwerb/Übertragung von Anteilen an Personengesellschaften
- Treuhandverträge über das treuhänderische Halten und die Verwaltung von Anteilen an Personenhandelsgesellschaften (oHG, KG)
- Verträge über den Beitritt von Gesellschaftern zu Personenhandelsgesellschaften
- Verträge über die Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an Personenhandelsgesellschaften
Darüber hinaus erstellen wir notarielle Entwürfe von Vollmachten, welche zu ihrer Wirksamkeit und Vollzugsfähigkeit der notariellen Form (Beurkundung/Beglaubigung) nicht zwingend bedürfen oder von einem anderen Notar im In- oder Ausland beglaubigt werden sollen. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Vollmachten:
- Vollmachten zur Vertretung bei bestimmten Rechtsgeschäften (z.B. Veräußerung/Erwerb von Grundstücken oder Veräußerung/Erwerb von Gesellschaftsanteilen)
- Vollmachten zur Gründung von Gesellschaften
- Vollmachten zur Vertretung in Gesellschafterversammlungen (sog. Stimmrechtsvollmachten)
- Generalvollmachten (werden i.d.R. beurkundet)
- Vorsorgevollmachten
Gerne überprüfen wir für Sie auch Vertragsentwürfe, die von Dritten (z.B. externen Rechtsanwälten) erstellt wurden. Eine solche Prüfung bezieht sich insbesondere auf die vorgenannten Verträge.