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Unternehmenskauf und -verkauf

Die rechtliche Beratung und Begleitung von deutschen und ausländischen Mandanten bei Erwerb und Veräußerung von Unternehmen zählt zu unseren Kernkompetenzen. Wir beraten regelmäßig zu inländischen und grenzüberschreitenden Unternehmensakquisitionen (überwiegend in der Form von Share Deals im mittelständischen Bereich) in allen Wirtschaftsbereichen unter deutschem Recht.

Aufgrund der fachlichen Spezialisierung unserer Kanzlei und unseres angeschlossenen Notariats verfügen wir naturgemäß über besondere Branchenkenntnisse in der Immobilienwirtschaft. Hier waren wir in den vergangenen Jahren im Auftrag von nationalen und internationalen Investoren, Immobilienunternehmen und Family Offices in zahlreiche komplexe Transaktionen als Rechtsberater, sowohl auf Erwerber- als auch Veräußererseite, umfassend eingebunden. Gemeinsam mit ausgewählten Partnerkanzleien im Ausland, zu welchen wir aufgrund unserer langjährigen Mitgliedschaft im globalen Beraternetzwerk IR Global einen sehr engen Kontakt pflegen, betreuen wir auch multinationale Transaktionen in mehreren Jurisdiktionen.

Unsere anwaltlichen Beratungsleistungen in diesem Bereich erstrecken sich u.a. auf:

  • Anbahnung von Transaktionen durch Gestaltung und Verhandlung von vorbereitenden Begleitdokumenten wie z.B. Absichtserklärungen (Letter of Intent, Memorandum of Understanding  oder Heads of Agreement) und Vertraulichkeitsvereinbarungen (Confidentiality Agreement oder Non-Disclosure Agreement)
  • Durchführung der rechtlichen Due Diligence–Prüfung in allen relevanten Rechtsgebieten (Hinweis: Bei umfangreichen und/oder komplexen arbeitsrechtlichen Prüfungen kooperieren wir regelmäßig mit hochspezialisierten Arbeitsrechtsanwälten renommierter Partnerkanzleien.)
  • Strukturierung der Transaktion und Gründung von Erwerbsgesellschaften (Special Purpose Vehicle, NewCo) und vorbereitende Umwandlungsmaßnahmen auf Veräußererseite (z.B. Ausgliederung von Betriebsteilen)
  • Gestaltung und Verhandlung von Unternehmenskaufverträgen (insbesondere von Verträgen über Kauf/Verkauf und Abtretung/Erwerb von KG-Anteilen, GmbH-Geschäftsanteilen und Aktien)
  • Gestaltung und Verhandlung von Treuhandvereinbarungen (Escrow Agreements)
  • Erstellung von Anlagen zum Unternehmenskaufvertrag
  • Vertretung beim Abschluss (Signing) des Unternehmenskaufvertrages (ggf. Teilnahme an der notariellen Beurkundung von GmbH-Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsverträgen)
  • Anmeldung von Zusammenschlüssen beim Bundeskartellamt oder Europäischer Kommission (Hinweis: Bei komplexen Kartellanmeldungen und sich anschließenden Fusionskontrollverfahren kooperieren wir regelmäßig mit hochspezialisierten Kartellrechtsanwälten renommierter Partnerkanzleien.)
  • Vorbereitung des Vollzugs (Closing) von Unternehmenskaufverträgen und Vertretung des Mandanten (ggf. Teilnahme an der notariellen Beurkundung von GmbH-Geschäftsanteilsabtretungsverträgen)
  • Erfüllung von gesetzlichen Mitteilungspflichten (z.B. §§ 20, 21, 42 AktG)
  • Erstellung der Vollzugsanzeige zum Bundeskartellamt
  • Gestaltung und Verhandlung etwaiger Nachtragsvereinbarungen zum Unternehmenskaufvertrag
  • Umstrukturierung der Zielgesellschaft (z.B. Firma, Sitz und andere Satzungsänderungen) und Entwurf neuer Geschäftsführerverträge

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