Wohnungseigentumsrecht
Als auf das Immobilienrecht spezialisierte Kanzlei beraten wir Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümer und Verwalter zu allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts. Hierzu gehören insbesondere die folgenden Beratungsgegenstände bzw. Dienstleistungen:
- Bildung von Wohnungs- und Teileigentum
- Entwurf und Änderung von Teilungserklärungen
- Bestellung von Sondernutzungsrechten
- Entwurf nachbarrechtlicher Vereinbarungen und sonstiger Nutzungsvereinbarungen
- Regelungen zum Gebrauch des Sonder- und des Gemeinschaftseigentums (z.B. Wohngeld, bauliche Änderungen etc.)
- Bestellung des Verwalters und Verwaltungsbeirats
- Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung
- Prüfung von Bauträgerverträgen
- Außergerichtliche Vertretung von Mandaten und Durchsetzung von Ansprüchen
In Wohnungseigentumsstreitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten selbstverständlich auch vor Gericht.