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DSC Legal – Notarielle Beglaubigung

Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar, dass eine Unterschrift von einer bestimmten Person stammt und in seiner Gegenwart eigenhändig geleistet oder anerkannt wurde. Dies ist für viele Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben.

Wann ist eine Unterschriftsbeglaubigung nötig?

  • Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister (z.B. Gründung von GmbH, AG, KG, oHG, Änderungen in der Geschäftsführung bzw. Vorstand, Bestellung von Prokuristen, Satzungsänderungen, Umwandlung und Auflösung von Gesellschaften)
  • Anmeldungen zur Eintragung in das Gesellschaftsregister für eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR)
  • Anmeldungen zur Eintragung in das Genossenschaftsregister (z.B. Gründung einer Genossenschaft, Änderungen im Vorstand und Satzungsänderungen)
  • Anmeldungen zur Eintragung in das Vereinsregister (z.B. Gründung eines Vereins, Vorstandsänderungen und Satzungsänderungen)
  • Grundbucheintragungen (Eintragungsbewilligungen und andere erforderliche Erklärungen)
  • Sonstige behördliche oder rechtliche Vorgänge, die eine öffentliche Beglaubigung verlangen

Was ist eine Abschriftsbeglaubigung?

Der Notar bestätigt, dass eine Abschrift mit dem vorgelegten Original übereinstimmt. Das Original kann eine Urschrift, Ausfertigung oder eine einfache/beglaubigte Abschrift sein.

Wann wird eine Abschriftsbeglaubigung benötigt?

  • Behördengänge (z.B. für Anträge, Anmeldungen)
  • Arbeitgeber (z.B. für Zeugnisse, Verträge)
  • Sonstige offizielle Zwecke, bei denen die Echtheit von Dokumenten nachgewiesen werden muss

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