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Erteilung von Rangbestätigungen

Kreditinstitute zahlen Darlehen zum Zwecke der Finanzierung eines Grundstückserwerbs in der Regel erst dann aus, wenn das bestellte Grundpfandrecht (i.d.R. Grundschuld) im Grundbuch eingetragen ist. Erst dann ist das Grundpfandrecht zu Gunsten der finanzierenden Bank entstanden. Bis zur Eintragung einer Grundschuld können teilweise nicht nur Wochen, sondern Monate vergehen. Dies ist für die Beteiligten oftmals nicht akzeptabel. Die Erteilung einer sog. Rangbescheinigung (auch Notarbestätigung oder Ranggutachten genannt) durch einen Notar kann die Auszahlung des Bankdarlehens beschleunigen. Bescheinigt der Notar dem Geldinstitut, dass er den Antrag auf Eintragung des Grundpfandrechts beim Grundbuchamt eingereicht hat und das der ranggerechten Eintragung des Grundpfandrechts im Grundbuch keine Hindernisse entgegenstehen, so zahlt es dem Käufer das Darlehen regelmäßig bereits aufgrund dieser Bescheinigung aus.

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