Notarielle Leistungen
Der Notar hat als Organ der Rechtspflege eine von Staat und Auftraggeber unabhängige Position. In dieser Eigenschaft berät er die Beteiligten neutral und umfassend. Er sorgt bei Verträgen für Ausgewogenheit in der Vertragsgestaltung. Er überwacht Zahlungen und sorgt für die Eintragungen im Grundbuch und sonstigen Registern.
Bei Rechtsgeschäften, die für die Beteiligten persönlich oder wirtschaftlich weitreichende Folgen haben (z.B. dem Abschluss von Grundstückskaufverträgen oder der Gründung einer Kapitalgesellschaft), ist der Weg zum Notar gesetzlich vorgeschrieben. Ohne die Form der notariellen Beurkundung ist ein solches Rechtsgeschäft nichtig.
Zu den Beurkundungsaufgaben des Notars gehört weiter die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften sowie die Beurkundung von tatsächlichen Vorgängen (z.B. Gesellschafterversammlungen) und die Ausstellung von Bescheinigungen über amtlich wahrgenommene Tatsachen.
Anders als im anwaltlichen Bereich stehen die Notarkosten nicht zur Disposition der Beteiligten, sondern richten sich nach den bundesweit für alle Notarinnen und Notare gleichermaßen geltenden Vorgaben des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).
Unsere erfahrenen Notare werden durch ein etabliertes Team sehr versierter Notariatsmitarbeiter unterstützt und stehen in allen Fragen der Vertragsgestaltung sowie der Gestaltung sonstiger Rechtsgeschäfte als unparteiische und unabhängige juristische Berater zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu den Dienstleistungen unserer Notare. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.