DSC Legal erweitert das Beratungsportfolio: Neues Dezernat für das Bau- und Architektenrecht
Mit der aktuellen Erweiterung des Beratungsportfolios auf den Bereich des Bau- und Architektenrechts bietet die Kanzlei nunmehr ein vollständiges Beratungsspektrum, das auf die Bedürfnisse aller auf dem Immobilienmarkt tätigen Akteure zugeschnitten ist.
Wir beraten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer bei Entwicklung, Planung, Bau und Finanzierung von Bauprojekten.
Die baurechtliche Beratung betrifft alle Stadien der Entstehung und Realisierung von Bauvorhaben und erfasst sämtliche Facetten baurechtlicher Fragestellungen. Wir begleiten unsere Mandanten vertragsgestaltend, stehen ihnen während der Bauphase kontinuierlich beratend zur Seite und vertreten sie bei Verhandlungen mit Vertragspartnern. Dank unserer langjährigen Erfahrung in der baurechtlichen Begleitung von Großprojekten verfügen wir über ein gutes Gespür für interdisziplinäre Zusammenarbeit und ein ausgeprägtes Verständnis für technische und wirtschaftliche Zusammenhänge.
Die außergerichtliche Begleitung von Bauprojekten richtet DSC Legal darauf, Konfliktpotenziale rechtzeitig zu erkennen und Strategien zur Konfliktvermeidung bzw. zur einvernehmlichen, effektiven Problemlösung zu entwickeln.
Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar sein, zahlt sich unsere weitreichende Erfahrung in der Führung von einschlägigen Gerichtsverfahren aus. Bauprozesse führen wir engagiert, professionell und zielorientiert.
Das baurechtliche Dezernat wird von Frau Rechtsanwältin Anna Hinkel, LL.M. betreut. Frau Hinkel ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und verfügt über mehrjährige Erfahrung in der baubegleitenden Rechtsberatung wie auch in der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung von Bauunternehmen und Investoren.
DSC Legal ist spezialisiert auf die anwaltliche Betreuung und notarielle Begleitung von Immobilientransaktionen. Wir beraten unsere nationale und internationale Mandantschaft umfassend in den Bereichen des Immobilienwirtschafts-, Gesellschafts- und Finanzierungsrechtes in inländischen und grenzüberschreitenden Sachverhalten.
DSC Legal berät Aedifica NV/SA beim Erwerb eines Pflegeheims in Berlin
Aedifica NV/SA, eine öffentliche reglementierte Immobiliengesellschaft nach belgischem Recht, hat im Dezember 2016 eine weitere Gesellschaft mit Sitz in Luxemburg erworben. Die Gesellschaft ist Eigentümer eines Pflegeheims in Berlin-Zehlendorf mit einer Kapazität von 145 Bewohnern.
Aedifica wurde bei der gesamten Transaktion von DSC LEGAL beraten.
DSC Legal ist spezialisiert auf die anwaltliche Betreuung und notarielle Begleitung von Immobilientransaktionen. Wir beraten unsere nationale und internationale Mandantschaft umfassend in den Bereichen des Immobilienwirtschafts-, Gesellschafts- und Finanzierungsrechtes in inländischen und grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Umsetzung der europäischen Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie
DSC Legal Senior Associate Tino Glaß wurde in der Beilage zur Zeitschrift "Die Welt", vom 5. Dezember 2016, in einem Artikel zum Thema „Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie“ zitiert. Komplett nachzulesen hier.
DSC Legal berät Aedifica NV/SA beim Erwerb eines Portfolios von 5 Pflegeheimen in Deutschland
Aedifica NV/SA, eine öffentliche reglementierte Immobiliengesellschaft nach belgischem Recht, hat zwei Gesellschaften mit Sitz in Luxemburg erworben. Die Gesellschaften sind Eigentümer von fünf Pflegeheimen in Deutschland mit einem Immobilienwert von ca. EUR 60 Million.
Die Pflegeheime befinden sich in den Bundesländern Berlin (Frohnau), Bayern (Nürnberg, Uehlfeld und Höchstadt an der Aisch) und Sachsen-Anhalt (Halberstadt). Sie haben eine Gesamtkapazität von ca. 650 Bewohnern.
Aedifica wurde bei der gesamten Transaktion von DSC LEGAL beraten.
DSC Legal ist spezialisiert auf die anwaltliche Betreuung und notarielle Begleitung von Immobilientransaktionen. Wir beraten unsere nationale und internationale Mandantschaft umfassend in den Bereichen des Immobilienwirtschafts-, Gesellschafts- und Finanzierungsrechtes in inländischen und grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Die geplante Reform des Bauvertragsrechts
Am 10. Juni 2016 fand die erste Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung.
Status quo des Bauvertragsrechts
Das private Baurecht wird bisweilen im Bürgerlichen Gesetzbuch, darin insbesondere in den werkvertraglichen Vorschriften (§§ 631 BGB) geregelt. Diese Regelungen finden branchenübergreifend auf alle Verträge Anwendungen, deren Gegenstand die Erstellung eines Werkes ist, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Zahnersatzbrücke oder um eine Verkehrsbrücke handelt. Dementsprechend sind die werkvertraglichen Regelungen sehr allgemein. Den baurechtlichen Spezifika sind nur einige wenige Vorschriften gewidmet (§ 648 BGB – Sicherungshypothek des Bauunternehmens und § 648a BGB Bauhandwerkersicherung). Im Übrigen kennt das BGB keine selbständige gesetzliche Regelung des Bauvertragsrechts. Detaillierte Regelungen werden in der Baupraxis erst im Rahmen der Vertragsgestaltung durch Einbeziehung der VOB/B und der VOB/C in den Vertrag und durch Vereinbarung von sonstigen, häufig sehr umfangreichen Allgemeinen Vertragsbedingungen geschaffen. Das private Baurecht hat sich mittlerweile zu einer hochkomplexen Spezialmaterie entwickelt, zu der eine sehr umfassende Rechtsprechung ergangen ist.
Die Reform des privaten Baurechts
An der Komplexität der Rechtsanwendungspraxis im Bereich des privaten Baurechts wird sich auch nach dem Inkrafttreten der Gesetzesnovelle wenig ändern. Dies liegt vor allem daran, dass eine (gute) Vertragsgestaltung den jeweiligen Anforderungen des konkreten Bauvorhabens, des Bauwerkes und im Falle der gewerksbezogenen Vergabe auch des jeweiligen Gewerkes Rechnung tragen muss. Zu unterschiedlich und zudem sehr vielfältig sind die Probleme, die während der Bauausführung auftreten können und gegebenenfalls mit juristischer Hilfe gelöst werden müssen. Dennoch schaffen die geplanten Neuregelungen für den Bauvertrag, den Verbrauchervertrag, den Architekten- und Ingenieurvertrag sowie für den Bauträgervertrag eine Grundstruktur, die die Rechtsanwendung zumindest übersichtlicher und transparenter macht.
Im Rahmen der Gesetzesreform sollen auch die allgemeinen, für alle Werkverträge geltenden Regelungen sowie die kaufrechtlichen Vorschriften betreffend die Sachmängelhaftung zum Teil geändert werden.
Ausblick
Die Gesetzesreform ist für das Jahr 2017 avisiert. Die Gesetzesreform sollte im Hinblick auf künftige Bauprojekte und die vorangehende Vertragsgestaltung „im Auge“ behalten werden. Hierzu können wir Sie gerne beraten.
Nähere Informationen über die geplanten Neuregelungen können Sie dem „DSC Legal Newsletter“ entnehmen, den Sie bei uns kostenlos anfordern können.
Die Reform des Bauvertragsrechts und deren Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung werden wir in Grundzügen im Rahmen der von DSC Legal organisierten Veranstaltungsreihe – „Das Baurechtsfrühstück“ vorstellen. Das erste Baurechtsfrühstück wird in den kommenden Monaten stattfinden. Wenn Sie die Einladung zu der Veranstaltung wünschen, kontaktieren sie uns bitte.